Oftmals ist die Regelung für das Umgangsrecht von Trennungskindern für die Feiertage, besonders an Weihnachten, nicht sehr einfach zu vereinbaren. Hier prallen häufig die Wünsche der getrenntlebenden Eltern aufeinander. In diesem Artikel stelle ich 4 verschiedene Modelle vor, wie eine solche Regelung aussehen kann.
Grundsätzlich gilt, dass beide Elternteile das Recht, aber auch die Pflicht haben, ihre Kinder zu treffen. Es gibt viele Wege, wie das Umgangsrecht im Allgemeinen bei den getrenntlebenden Elternteilen vereinbart wird. Die Regelung sollte immer individuell an die jeweilige Situation angepasst werden.
Für das Umgangsrecht an den Feiertagen gibt es keine gesetzliche Regelung und die sonst geltende Vereinbarung hat hier keine Gültigkeit. Deshalb ist hier der einvernehmliche Lösungswille der getrenntlebenden Eltern gefragt.
Das Wichtigste ist, dass der Willen des Kindes hier im Mittelpunkt steht. Besonders Weihnachten ist ein sehr wichtiges Ereignis im Leben von Kindern, sodass das Kind die Möglichkeit haben sollte, diese Tage mit beiden Elternteilen und weiteren Familienangehörigen so zu verbringen, wie das Kind es möchte.
Weitere besondere Vereinbarungen erfordern die anderen wichtigen Tage z.B. Silvester, Ostern und Pfingsten, aber auch der Geburtstag des Kindes oder von anderen nahestehenden Familienangehörigen.
Die Einigung über diese Umgangsregelungen dieser besonderen Tage kann herausfordernd sein. Sollte hier keine einvernehmliche Einigung zustande kommen, können vielleicht eine Beratungsstelle oder das Jugendamt unterstützen, eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu finden, bevor eine gerichtliche Auseinandersetzung in Betracht gezogen wird.
Selbstverständlich sollten auch andere Rahmenbedingungen wie Urlaubsansprüche oder Arbeitszeiten der Eltern, sowie die Entfernungen der Wohnungen der Elternteile beim Umgangsrecht berücksichtigt werden.
4 verschiedene Vereinbarungsmöglichkeiten am Beispiel von Heiligabend
Heiligabend gemeinsam feiern
Diese Möglichkeit ist besonders dann schön, wenn beide Elternteile sich noch so gut verstehen, dass ein gemeinsamer Heiligabend gefeiert werden kann. Außerdem ist dies eine Vorschlag für Kinder, deren Eltern noch nicht sehr lange getrennt leben, um diesen Feiertag gut zu verbringen.
Es ist aber wichtig, den Kindern zu verdeutlichen, dass trotz eines gemeinsamen Festes die Trennung weiter bestehen bleibt. Besonders kleinere Kinder schöpfen manchmal Hoffnung, dass damit auch wieder ein gemeinsames Leben möglich ist.
Besuch des anderen Elternteils
Abwechselnd ist das Kind am Heiligabend bei einem der Elternteile. Der andere Elternteil kommt für eins bis zwei Stunden vorbei und kann die Geschenke übergeben. Der dort wohnende Elternteil zieht sich derweil zurück, so dass wenig bis keine Chance auf eine Auseinandersetzung besteht. So haben beide Elternteile die Möglichkeit Heiligabend ihre Geschenke dem Kind zu übergeben und die Freude mitzuerleben.
Aufteilung der Feiertage
In diesem Fall verbringt das Kind Heiligabend jedes Jahr abwechselnd bei dem einen oder beim anderen Elternteil. In diesem sind dann klare Grenzen gesetzt und bereits über Jahre klar, wer wann wo feiert.
Diese Möglichkeit wird von den meisten getrenntlebenden Eltern gewählt. Außerdem wird dies auch meistens von Beratungsstellen und Gerichten favorisiert.
Einführung von neuen Ritualen
Sollte aus irgendeinem Grund kein „gemeinsames“ Weihnachtsfest machbar sein, ist es sinnvoll, ganz neue Rituale für Heiligabend und / oder Weihnachten zu implementieren. Dies könnte ein Urlaub unter Palmen oder im Schnee sein. Vielleicht kann auch ein gemeinsames Weihnachtsfest mit anderen Alleinerziehenden ein neues Ritual sein.
Fazit
Egal, welches Modell in eurem Fall zum Tragen kommt, das Kind sollte seine Meinung frei äußern dürfen und diese sollte möglichst umgesetzt werden. Bitte versucht, im Sinne des Kindes zu denken und die Streitereien zwischen euch beiseitezuschieben.
Wenn keine Einigung möglich ist, versucht mit Mediation oder Beratung eine gute Lösung für alle Beteiligten zu erreichen.
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