Du und dein Partner:in wollt euch trennen? Dann solltet ihr die folgenden 5 Punkte als Trennungshilfe kurzfristig besprechen und eine gemeinsame Lösung dafür finden. Ist dies nicht möglich, könnt ihr vielleicht einen Mediator:in oder einen Anwalt hinzuziehen. Erfolgt eine Scheidung ist es in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Scheidungsantrag immer über einen Anwalt gestellt werden muss.
Eine Trennung ist nie einfach, deshalb ist ein respektvoller Umgang miteinander wichtig.
Hinweis: Da ich weder Anwalt noch Steuerberater bin, müssen alle Punkte diesbezüglich mit entsprechenden Experten besprochen werden.
Festhalten aller Vermögenswerte am Tag der Trennung
Am Tag der Trennung solltest du das Vermögen festgehalten. Am besten erstellst du eine Liste mit den Salden aller Konten, Depots, Krediten usw. Zusätzlich sollten teure Gegenstände wie Bilder, Autos oder Schmuck aufgeführt werden. Wer hat welche Lebensversicherung? Gibt es Immobilien, die bewertet werden müssen? Schwieriger wird es, wenn Unternehmen oder Firmenanteile zum Vermögen gehören. Hier sollte auf jeden Fall eine Expertenmeinung eingeholt werden. Auch Schenkungen, Erbschaften und Lotteriegewinne spielen bei dem Festhalten des Vermögens eine Rolle und sollten entsprechend vermerkt werden.
Wenn es bislang ein gemeinsames Konto gab, auf dem alle Einnahmen und Ausgaben gingen, sollte nun jeder von euch ein separates Konto abschließen.
Besprechung des Trennungsunterhalts
Wenn ihr verheiratet seid, kann der finanziell schwächere Ehepartner vom Anderen unter Umständen bis zur Scheidung Trennungsunterhalt verlangen. Hier kommt es auf deine jeweiligen Lebensumstände an. Folgende Fragen sind dafür ausschlaggebend: Sind Kinder vorhanden? Wenn ja, wie alt sind sie? Wie hoch ist der jeweilige Verdienst von euch? Wie ist die Wohnsituation? Und wie hoch sind eure eventuellen Schulden?
Sind ihr nicht verheiratet, gibt es auch eine Möglichkeit bei bestimmten Situationen, Trennungsunterhalt zu bekommen. Hier wird besonders auf Alleinerziehende und Schwangere Rücksicht genommen.
Regelung der Wohnsituation
Du und dein Partner:in müsst klären, wer in der jetzigen Wohnung / Haus bleibt und wer auszieht. Natürlich kann anfangs auch noch eine gemeinsame Wohnung / Haus bewohnt werden. Hier ist es wichtig, dass ihr getrennte Kassen führt, separat einkauft und auch sonst das Leben voneinander getrennt abläuft. Sind Kinder mit im Spiel, sollten sie über die Trennung informiert werden.
Bei einer Mietwohnung bzw. -haus kommt es auch darauf an, wer den Mietvertrag unterschrieben hat. Eine Trennung ändert nämlich nichts an dem Mietvertrag an sich, d.h. der Unterschriebene bleibt weiterhin gegenüber dem Vermieter Vertragspartner. Habt ihr beide den Mietvertrag unterschrieben, endet dieser erst, wenn ihr beide gemeinsam den Vertrag mit den vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen kündigt. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es bei Trennung nicht. Eine andere Lösung ist ggf. ein Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter. Damit kann der Ausziehende aus dem Mietverhältnis entlassen werden.
Aufteilung des Hausrats und Sichtung der Unterlagen
Alle Gegenstände, die zum gemeinsamen Leben gehören, gelten als Hausrat und sollten gerecht auf euch beide aufgeteilt werden. Dabei ist es unerheblich, wer welche Anschaffung gemacht hat. Davon ausgenommen sind persönliche Gegenstände von dir oder deinem Partner:in oder Gegenstände, die zur Ausübung eures Berufes benötigt werden. Selbstverständlich sind sogenannte Luxusgegenstände kein Hausrat, sondern gehören zu den Vermögensgegenständen.
Denk auf jeden Fall daran alle persönlichen Unterlagen zu separieren. Dazu gehören z.B. Ausweise, deine Geburtsurkunde, Zeugnisse, sämtliche beruflichen Unterlagen und alle anderen Vertrags- oder Versicherungsunterlagen. Bei gemeinsam unterschriebenen Unterlagen solltest du oder dein Partner:in entsprechende Kopien anfertigen. Hierzu gehören z.B. Darlehensverträge, Steuerbescheide und ggf. Versicherungsunterlagen.
Besprechung aller Themen rund um gemeinsame Kinder
Als erstes solltest du das Umgangsrecht klären. Wenn die Kinder alt genug sind, solltet ihr dies gemeinsam mit den Kindern besprechen. Wie soll zukünftig der Kontakt mit dem jeweiligen Elternteil erfolgen. Inzwischen gibt es sehr viele verschiedene Modelle. Dies beinhaltet auch, wo das Kind hauptsächlich wohnt oder ob ihr ein Wechselmodell anstrebt. Bei diesem Thema solltet ihr ganz besonders das Wohl des Kindes im Auge haben und eigene Befindlichkeiten hintenanstellen. Solltet ihr euch nicht einigen können, wird dies vom Familiengericht geklärt.
In der Regel wird das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder bei einer Trennung vereinbart. In Einzelfällen können einzelne Rechte davon abgespalten werden. z.B. wenn ein Elternteil weit entfernt wohnt, können Themen rund um die Gesundheit der Kinder einem Elternteil übertragen werden. Alle Bereiche des täglichen Lebens entscheidet der Elternteil, wo sich die Kinder gerade aufhalten.
Je nachdem wie ihr das Umgangsrecht vereinbart, zahlt ein Elternteil Kindesunterhalt. Die Höhe wird nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle ermittelt. Ausschlaggebend ist jeweils das Einkommen, das jeweilige Alter der Kinder und wer alles unterhaltsberechtigt ist.
Bitte klärt, wer die Unterlagen der Kinder erhält. Sinnvoll ist es, auch hier Kopien von den entsprechenden Unterlagen für den anderen Elternteil zu machen.
Hallo liebe Claudia, vielen Dank für deine tollen Tipps! Ich finde es echt toll wie du dich deinem Herzensprojekt widmest und damit andere Menschen inspirierst. Weiter so!
LG
Liebe Gisela, ich danke dir für deine Worte und freue mich, wenn die Tipps und Hinweise an den richtigen Stellen ankommen. Dir alles Liebe!